Percy Beckett
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Der Einsatz von Wachstumshormonen (Humanes Somatotropin) ist nicht unbegrenzt im Alter zulässig und unterliegt strengen medizinischen Vorgaben. In Deutschland gilt das „Wachstumshormongesetz", welches die Indikationsstellung, die Zulassung und die Überwachung des Therapieverlaufs regelt.



Zunächst einmal muss ein Arzt eine klare Diagnose stellen: Wachstumshormonen werden nur verschrieben, wenn der Patient einen dokumentierten Mangel an diesem Hormon hat. Das kann bei Kindern mit genetisch bedingtem Wachstumshormonmangel (GHD) oder bei Erwachsenen mit einem hormonellen Defizit nach einer Operation am Hypophysenvorderlappen sein. Die Diagnose erfolgt durch Blutuntersuchungen, in denen der Spiegel von HGH, IGF-1 und anderen Hormonen gemessen wird. Zusätzlich kommen bildgebende Verfahren wie MRT zum Einsatz, um strukturelle Ursachen auszuschließen.



Die Therapie mit Wachstumshormonen ist für Erwachsene bis zu einem gewissen Alter zulässig – im Allgemeinen bis etwa 50 Jahre. Ab diesem Zeitpunkt werden die Risiken deutlich höher: Nebenwirkungen wie Gelenkschmerzen, Ödeme und ein erhöhtes Risiko für Diabetes mellitus oder sogar bestimmte Krebsarten steigen. Für Patienten über 50 wird das Therapieverhältnis häufig abgewogen und oft nur bei sehr ausgeprägten Symptomen fortgesetzt.



Ein wichtiger Aspekt der Therapie ist die Überwachung des Therapieverlaufs. Der Patient muss regelmäßig Blutwerte, Körpermaße und gegebenenfalls bildgebende Untersuchungen machen lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Wachstumshormon nicht überdosiert wird oder Nebenwirkungen auftreten. Für Kinder gilt dabei eine besonders strenge Kontrolle: Häufige Arztbesuche, Wachstumsdiagramme und ggf. Anpassung der Dosierung sind Pflicht.



Stammzell- bzw. Knochenmarkspenden spielen in diesem Zusammenhang keine direkte Rolle bei der Verabreichung von Wachstumshormonen. Sie werden allerdings in bestimmten Fällen eingesetzt, wenn ein Patient beispielsweise nach einer Knochenmarktransplantation einen hormonellen Defizit entwickelt hat oder wenn das Immunsystem stark beeinträchtigt ist. In solchen Situationen kann die Therapie mit HGH zusätzlich zur Unterstützung des Knochenaufbaus und der Regeneration genutzt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken, da sowohl Transplantationen als auch HGH-Behandlungen potenziell schwere Nebenwirkungen haben können.



Für Patienten, die an einer Stammzell- oder Knochenmarkspende interessiert sind, ist es wichtig, sich zunächst mit einem Hämatologen oder Transplantationszentrum in Verbindung zu setzen. Dort werden die individuellen Voraussetzungen – etwa Alter, Allgemeinzustand und Vorherbestände – geprüft. Danach kann ein möglicher Spenderkreis definiert und eine passende Transplantation geplant werden. In vielen Fällen wird gleichzeitig ein Wachstumshormonmonitoring eingerichtet, um die Genesung des Patienten optimal zu unterstützen.



Kontaktaufnahme mit Fachärzten erfolgt in der Regel über Hausärzte oder spezialisierte Kliniken. Häufig gibt es zentrale Telefonnummern von nationalen Zentren für Endokrinologie und Transplantationsmedizin. Auf den jeweiligen Webseiten dieser Einrichtungen findet man oft auch ein Kontaktformular, das direkt an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet wird.



Zusammengefasst: Wachstumshormone können in Deutschland bis etwa zum Alter von 50 Jahren verschrieben werden, sofern eine medizinische Indikation vorliegt und der Nutzen die Risiken überwiegt. Stammzell- oder Knochenmarkspenden stehen nicht unmittelbar im Zusammenhang mit HGH-Therapien, sind aber bei bestimmten Patienten relevant und erfordern ebenfalls einen ärztlichen Rat sowie eine genaue Abwägung aller Faktoren. Der Kontakt zu Fachärzten erfolgt meist über Hausärzte, Endokrinologen oder Transplantationszentren, die jeweils eine individuelle Einschätzung und Betreuung anbieten.

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